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Keine Veröffentlichung von Ermittlungsakten auf privater Website

 
 

Nicht jeder, wohl aber Verdächtige und Beschuldigte eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können gemäß § 8 Abs 4 DSG 2000 verlangen, dass strafrechtsbezogene Daten aus diesem Verfahren nicht auf einer privaten Internetplattform veröffentlicht oder verbreitet werden.

Die beiden Kläger sind Verdächtige und Beschuldigter in einem von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien geführten Ermittlungsverfahren. Die Beklagten, die sich als Geschädigte des von den Klägern betriebenen Einkaufssystems fühlen, betreiben ihrerseits eine private Internetplattform, auf der Aktenbestandteile dieses Ermittlungsverfahrens veröffentlich wurden; über diese Daten verfügen die Beklagten in Form einer DVD, hinsichtlich welcher nicht feststeht, wie sie in die Hände der Beklagten gelangt ist.

Die Kläger begehren die Unterlassung der Veröffentlichung des Aktes oder einzelner Aktenstücke bzw Aktenbestandteile in einem Medienwerk, des Berichtens aus diesem Akt in einem Medienwerk und des öffentlichen Zurverfügungstellens sowie Verbreitens dieses Aktes via Internet als Download. Sie stützen sich ua auf die Bestimmungen des DSG 2000.

Das Rekursgericht verbot den Beklagten mittels einstweiliger Verfügung nur die Veröffentlichung und Verbreitung von Angaben über die persönlichen Verhältnisse der Kläger in näher bezeichneten Einvernahmeprotokollen und wies das Mehrbegehren ab.

Der Oberste Gerichtshof billigte diese Entscheidung nicht und verbot die Veröffentlichung und Verbreitung des Aktes oder von Aktenstücken bzw Aktenbestandteilen daraus. Er verneinte zwar ein allgemeines Veröffentlichungsverbot von Ermittlungsakten, verwies jedoch auf § 8 Abs 4 DSG 2000, der eine Verwendung von strafrechtsbezogener Daten nur dann für zulässig erachtet, wenn einer der dort taxativ aufgezählten Verwendungsfälle vorliegt. Ein solcher sei hier aber nicht gegeben.

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ogh.gv.at | 26.04.2024, 01:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/keine-veroeffentlichung-von-ermittlungsakten-auf-privater-website/)

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