Sieht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union vor, dass Privatpersonen zulässigerweise auch digitale Kopien von geschützten Werken anfertigen können, so hat er einen „gerechten Ausgleich“ für die Rechteinhaber (Urheber und ausübende Künstler) vorzusehen. In Österreich ist das durch die – früher als „Leerkassettenvergütung“ – bezeichnete Trägervergütung umgesetzt, die der Hersteller oder Importeur an die für die … Oberster Gerichtshof entscheidet abschließend über die vom Hersteller oder Importeur zu leistende Trägervergütung („Leerkassettenvergütung“): Grundsätzliche Zahlungspflicht von Amazon bestätigt weiterlesen
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