Ernennung beim Obersten Gerichtshof
Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr wird neuer Vizepräsident
Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 5. Oktober 2018 wurde Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr mit Wirksamkeit vom 1. November 2018 auf die Planstelle eines Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs ernannt.
Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek überreichte am 24. Oktober das Ernennungsdekret. Im Beisein der Vizepräsidentin Mag. Eva Marek und der Mitglieder der Senate 10 und 18 hob sie das besondere Engagement des zukünftigen Vizepräsidenten in Rechtsprechung und Justizverwaltung hervor.