Der Oberste Gerichtshof
Oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen
Rechtssicherheit, Effizienz und korrekte Verfahren sind Existenzgrundlagen unserer Gesellschaft. Diese Werte bilden eine zentrale Säule des Rechtsstaats. Sie zu hüten, ist unsere Aufgabe.
Wir begrüßen Sie beim Obersten Gerichtshof der Republik Österreich.
Der Oberste Gerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und für alle Verfahren richtungsweisend.
Ruhen der Unterhaltspflicht während der Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe
Der für seine (geschiedene) Ehegattin Unterhaltspflichtige kann ab Inhaftierung...
Einstellung der Überwachung durch einen Treuhänder – Rekursgericht entscheidet endgültig
Auf die Einstellung der Überwachung durch einen Treuhänder ist die...
Verbandsklage auf Abhilfe: Zur besonderen Prozessvoraussetzung des Vorliegens von „im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalten“
Die Qualifizierte Einrichtung hat schon in ihrer Klage jene Tatsachen vorzutragen,...
Vorabentscheidungsersuchen zur Reichweite der Zuständigkeit nach Art 10 Abs 2 EuErbVO
Der 2021 verstorbene Erblasser war Eigentümer einer Wohnung in Wien. Sein letzter...
Vorabentscheidungsersuchen zum Aktivierungsentgelt und Teilurteil zur Transparenz einer Klausel zum Bearbeitungsentgelt im Telekommunikationsbereich
Der Oberste Gerichtshof stellt zum Aktivierungsentgelt in den AGB eines...
Zur Auskunftspflicht eines Kommunikationsplattformbetreiber
Bei erheblichen (derben und herabwürdigenden) Beschimpfungen und Beleidigungen durch...
Kündigungsschutz für Betriebsräte bei Betriebseinschränkung
Die Abgrenzung zwischen einer (genehmigungspflichtigen) Kündigung nach...
Zur Härtefallklausel bei der Invaliditätspension
Auch ein kurzfristiges Dienstverhältnis schließt das Vorliegen einer durchgehenden...
Handelt es sich bei „Lootboxen“ in Videospielen um Glücksspiel?
„Lootboxen“ in der vom Kläger gespielten Videospiel-Fußballsimulation sind...
Amtshaftung: kein Regress des funktionellen gegen den organisatorischen Rechtsträger
Da das AHG keinen Regress des funktionellen gegen den organisatorischen Rechtsträger...