Aufhebung eines Schiedsspruchs in Sachen D. S*** KG
Am 3.4.2024 fand vor dem Obersten Gerichtshof eine Tagsatzung zur öffentlichen Verhandlung statt. Dabei hatte der für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs zuständige Fachsenat 18 zu entscheiden, ob der am 21. September 2022 zwischen der Kommanditgesellschaft und einzelnen Gesellschaftern ergangene Schiedsspruch aufzuheben ist. Der Klage der Kommanditgesellschaft wurde stattgegeben. Mit mündlich verkündetem Urteil wurde der Schiedsspruch mangels objektiver Schiedsfähigkeit nach § 611 Abs 2 Z 7 ZPO aufgehoben. Die schriftliche Urteilsausfertigung folgt.