Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Preisminderung versus Einrede des gemeinsamen Irrtums

 
 

Ein gewährleistungsberechtigter Kläger (Käufer) behält sein ihm nach § 932 Abs 4 ABGB zustehendes Wahlrecht zwischen Preisminderung und Vertragsauflösung. Die vom gewährleistungspflichtigen Beklagten (Verkäufer) dagegen erhobene Einrede des gemeinsamen Irrtums bleibt ohne Erfolg.

Der Kläger kaufte vom beklagten Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug um 46.500 EUR. Beiden war bei Vertragsabschluss nicht bekannt, dass das Fahrzeug bereits zum damaligen Zeitpunkt aufgrund eines Getriebemangels weder verkehrs- noch betriebssicher war. Der Verkäufer lehnte die vom Käufer geforderte Reparatur ab.

Der Käufer begehrte vom Verkäufer, ua gestützt auf Gewährleistung (Preisminderung) die notwendigen Reparaturkosten von 17.355 EUR. Der beklagte Verkäufer erhob die Einrede des gemeinsamen Irrtums, begehrte die Aufhebung des Kaufvertrags und bot dem Kläger die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs an.

Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, das Berufungsgericht gab ihm statt.

Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Beklagten nicht Folge.

Verweigert der zur Gewährleistung verpflichtete Verkäufer die Verbesserung des Sachmangels, dann hat der Käufer die Wahl zwischen Preisminderung und, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auf Wandlung. Hier hat der Kläger sein Wahlrecht dahin ausgeübt, dass er Preisminderung begehrt.

Mit der Einrede des gemeinsamen Irrtums will der Beklagte die gänzliche Vertragsaufhebung mit Wirkung ex tunc und damit die Klageabweisung erreichen. Diese Einrede muss aber ohne Erfolg bleiben, weil sich der Verkäufer sonst durch den Irrtumseinwand seinen Gewährleistungspflichten entziehen könnte.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 15:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/preisminderung-versus-einrede-des-gemeinsamen-irrtums/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710