(Fehlende) Gutgläubigkeit beim Wohnungseigentumserwerb
Ein (hier: von einer nicht verbücherten Servitut) lastenfreier Erwerb im Wohnungseigentum gelingt nur bei Gutgläubigkeit aller Miteigentümer.
Der Bauträger hatte Eigentumswohnungen verkauft und erst die letzten Erwerber zweier KFZ-Abstellplätze auf die Auseinandersetzung mit dem Liegenschaftsnachbar über eine diesem zustehende, nicht verbücherte Servitut auf der Wohnungseigentumsliegenschaft hingewiesen. Die deshalb fehlende Gutgläubigkeit der letzten Erwerber hinderte den lastenfreien Erwerb aller Wohnungseigentümer.