Drittes Reich
Die Ereignisse vom 13. März 1938 wirkten sich zunächst auf den Bestand und die Tätigkeit des OGH nicht unmittelbar aus; der Gerichtshof blieb vorerst weiterhin oberste Instanz in Zivil- und in Strafrechtssachen „im Land Österreich“. Mit 31. 3. 1939 musste der OGH jedoch seine Tätigkeit einstellen. Die bisherigen Zuständigkeiten des OGH gingen auf das Reichsgericht in Leipzig über, bei dem sie in zwei Senaten (einem Zivil- und einem Strafsenat) konzentriert wurden.