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Kein Anspruch auf Witwenpension, wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte zu einem Zeitpunkt verstirbt, in dem die geschiedene Ehegattin (noch) in einer Lebensgemeinschaft lebt

 
 

Nach der Rechtsprechung fehlt es an der für den Anfall einer Witwenpension notwendigen Voraussetzung eines aufrecht bestehenden Unterhaltsanspruchs auch dann, wenn der geschiedene Ehegatte im Zeitpunkt des Todes des Versicherten in einer Lebensgemeinschaft lebte und sein Unterhaltsanspruch daher ruhte.

Die Klägerin hatte auf Grund eines Scheidungsvergleichs aus dem Jahr 1997 einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem geschiedenen Gatten. Vereinbart war überdies, dass dieser Unterhaltsanspruch ruhen sollte, wenn jene eine Lebensgemeinschaft eingehen sollte. Tatsächlich kam es zu einer solchen, sodass im August 2010 die letzte Unterhaltszahlung geleistet wurde. Noch während des aufrechten Bestands dieser Lebensgemeinschaft verstarb der geschiedene Gatte der Klägerin im September 2011.

Die beklagte Pensionsversicherungsanstalt lehnte die Gewährung einer Witwenpension ab, obwohl die Lebensgemeinschaft mittlerweile aufgehoben war.

Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos.

Das Berufungsgericht teilte die Meinung der Klägerin nicht, dass nunmehr durch die Aufhebung der Lebensgemeinschaft ihrem Anspruch auf Witwenpension kein Hindernis mehr entgegenstehe. Wesentlich sei nämlich, ob im Zeitpunkt des Todes des grundsätzlich unterhaltspflichtigen früheren Ehegatten ein konkreter Anspruch auf Unterhalt bestanden habe. Dies sei aber zu verneinen, weil wegen der Lebensgemeinschaft der Klägerin damals ihr Unterhaltsanspruch geruht habe.

Da sich das Berufungsgericht mit dieser Auffassung auf gefestigte Rechtsprechung stützen konnte, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor, die vom Obersten Gerichtshof aufzugreifen wäre. Der erkennende Senat hegt keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 258 Abs 4 ASVG.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 14:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kein-anspruch-auf-witwenpension-wenn-der-unterhaltspflichtige-ehegatte-zu-einem-zeitpunkt-verstirbt-in-dem-die-geschiedene-ehegattin-noch-in-einer-lebensgemeinschaft-lebt/)

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