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Sturz eines Radfahrers durch die Spurrille einer Schiene auf einer Eisenbahnkreuzung

 
 

Stürzt ein Radfahrer beim Überqueren einer Eisenbahnkreuzung dadurch, dass sich ein Rad in der Spurrille einer querenden Eisenbahnschiene verfängt, so geschieht dies nicht beim Betrieb der Eisenbahn, sodass der Betriebsunternehmer der Eisenbahn (nach dem EKHG) nicht für die Sturzfolgen haftet.

Der Kläger überquerte als Radfahrer eine Eisenbahnkreuzung, wobei die Schienen mit seiner Fahrlinie einen spitzen Winkel von 15 bis 20 Grad bildeten. Beim Überqueren der Schienen verfing sich das Vorderrad entweder im Bereich eines Frostaufbruchs im Schienenbereich oder in einer der beiden Spurrillen der Schienenstränge, wodurch der Kläger stürzte und sich verletzte.

Der Kläger begehrte von der ÖBB-Infrastruktur AG Schadenersatz (Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Heilungskosten, Sachschaden am Fahrrad etc), ua gestützt auf die Gefährdungshaftung des Betriebsunternehmers einer Eisenbahn nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG).

Der Kläger verlor in allen Instanzen.

Der Oberste Gerichtshof führte zunächst aus, den Kläger treffe ein Eigenverschulden am Unfall, weil von einem Radfahrer verlangt werden müsse, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn soweit beobachte, dass er seine Fahrt ohne Sturz absolvieren könne. Dazu gehöre auch die Aufmerksamkeit auf allfällige Hindernisse wie eben auch auf eine Eisenbahnkreuzung, zumal wenn die Schienen die Straße im spitzen Winkel kreuzen. Ein entscheidungswesentliches Verschulden auf der Seite des beklagten Eisenbahnunternehmers liege nicht vor. Auch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der beklagten Partei nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) bestehe nicht, weil der Sturz eines Radfahrers beim Überqueren von Eisenbahngleisen nicht dem Betrieb der Eisenbahn zuzurechnen sei und daher die Haftungsvoraussetzungen des EKHG nicht erfüllt seien.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 15:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/sturz-eines-radfahrers-durch-die-spurrille-einer-schiene-auf-einer-eisenbahnkreuzung/)

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