Normprüfungsanträge durch Verfahrensparteien
„Normprüfungsanträge durch Verfahrensparteien“
Erste Erfahrungen mit dem neuen Rechtsinstrument
Das zum 1.1.2015 eingeführten Antragsrecht der Verfahrensparteien zur verfassungsrechtlichen Normenkontrolle erfordert zwischen den beteiligten Gerichten und dem Verfassungsgerichtshof Koordination und Kommunikation. Der Oberste Gerichtshof veranstaltete am 17. Oktober 2016 unter der Leitung von HR d OGH Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr und HR d OGH Mag. Christa Hetlinger ein Symposium zu den ersten Erfahrungswerten der Praxis. Es referierten Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl (Universität Wien) zur Entstehungsgeschichte und zum verfassungsrechtlichen Kontext der Normprüfungsanträge, Dr. Michael Rohregger (Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien) zu ersten Erfahrungen aus der Sicht der Rechtsanwaltschaft, SP d OGH Prof. Dr. Michael Danek legte die bisherigen Erfahrungen aus der Sicht der Strafgerichtsbarkeit dar, Dr. Martin Stefula (OLG Wien) die Sicht der Zivilgerichtsbarkeit und Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek (Mitglied des VfGH, WU Wien) die Erfahrungen in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs. Die Tagung stieß vor rund 50 Teilnehmern auf reges Interesse. Ihre Ergebnisse wurden in der Österreichischen Richterzeitung, Heft April 2017, veröffentlicht.