Personelle Veränderungen beim Obersten Gerichtshof
Mit dem Jahreswechsel wurde eine Reihe personeller Veränderungen eingeläutet, mit denen der Oberste Gerichtshof im Jahr 2018 konfrontiert ist.
Am 8. Jänner 2018 konnte der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, bei einer kleinen Feier in Anwesenheit der Mitglieder des 8. Senats und der beiden Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs der neu ernannten Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Elisabeth Wessely-Kristöfel ihr Ernennungsdekret überreichen. Der Präsident hieß Kollegin Mag. Wessely-Kristöfel als neues Gremiumsmitglied herzlich willkommen. Neben hervorragenden Rechtskenntnissen, Sorgfalt und sprachlicher Präzision habe Hofrätin Wessely-Kristöfel, so der Präsident in seiner kurzen Ansprache, bisher stets eine beeindruckende Effizienz ausgezeichnet.
Ebenfalls zum Jahreswechsel wurde der bisherige Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Wolfgang Schramm zum Senatspräsidenten ernannt. Senatspräsident Dr. Schramm wird den Vorsitz im 6. Senat, dem Fachsenat unter anderem für Gesellschaftsrecht, übernehmen.
Der bisherige Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Georg Hradil verabschiedete sich als wertvolles und anerkanntes Mitglied des Gremiums in den wohlverdienten Ruhestand.