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Änderung der OGH-Geo zur Beratung und Abstimmung

 
 

Die Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofs 2019 wurde aus Anlass des 2. COVID-19-Gesetzes mit Wirkung zum 24.März 2020 in ihrem § 62 geändert. Dabei wurde die Regel über die bereits bisher mögliche „schriftliche Abstimmung“ dahin präzisiert, dass eine Beratung und Abstimmung im Umlaufweg schriftlich oder im Wege des E-Mail geschehen kann. Ferner wurde klargestellt, dass die Beratung und Abstimmung auch unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel erfolgen kann. Zur OGH-Geo 2019

 
ogh.gv.at | 22.12.2024, 05:12
(https://www.ogh.gv.at/news/aenderung-der-ogh-geo-zur-beratung-und-abstimmung/)

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