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Auch bei einem Hotelzimmer handelt es sich um eine Wohnstätte

 
 

Im Fall eines Diebstahls durch Einbruch in ein Hotelzimmer wird der Qualifikationstatbestand des § 129 Abs 2 Z 1 StGB verwirklicht

Der Oberste Gerichtshof gab im vorliegenden Fall einer Grundrechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien auf Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht Folge.

 

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 14:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/auch-bei-einem-hotelzimmer-handelt-es-sich-um-eine-wohnstaette/)

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