Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Schmiergeldvorwürfe in Zusammenhang mit Banknoten- und Münzherstellung

 
 

Der Oberste Gerichtshof hat in nicht öffentlicher Sitzung Teile des Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 3. Oktober 2014 aufgehoben. 

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hatte mehrere Angeklagte der Untreue, der Bestechung, der Geldwäscherei und der Abgabenhinterziehung schuldig erkannt.

Das Höchstgericht hat die Schuldsprüche wegen Bestechung, wegen Geldwäscherei und teilweise auch wegen Untreue aufgehoben, weil die Urteilsgründe nicht ausreichend waren. Das Verfahren ist insoweit vom Landesgericht für Strafsachen Wien neu durchzuführen. Die Freisprüche zweier Angeklagter wurden hingegen bestätigt. Rechtskräftig sind damit die Schuldsprüche von fünf anderen Angeklagten wegen Untreue sowie die Schuldsprüche nach dem Finanzstrafgesetz.

Entscheidung vom 9. 9. 2016, 13 Os 105/15p, 13 Os 106/15k

 
ogh.gv.at | 22.12.2024, 07:12
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/schmiergeldvorwuerfe-in-zusammenhang-mit-banknoten-und-muenzherstellung/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710