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Wettbetrug bei Fußballspielen: Schuldsprüche rechtskräftig

 
 

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten zurückgewiesen.

Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 3.10.2014 wurden unter anderem die Angeklagten Sanel K, Arben T und Ilir N des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs sowie Dusko M des Vergehens des schweren Betrugs schuldig erkannt.

Ihnen wurde insoweit zur Last gelegt, im Zusammenhang mit bestimmten Fußballspielen Verfügungsberechtigte mehrerer Wettanbieter

  • einerseits durch die konkludente wahrheitswidrige Vorgabe als Wettteilnehmer bei Abschluss des Wettvertrags, Wetten auf Fußballspiele mit scheinbar ungewissem und unbeeinflusstem Ausgang zu platzieren, wobei es sich jedoch tatsächlich um manipulierte Spiele nach zuvor getroffener Manipulationsabsprache handelte, und
  • andererseits durch die wahrheitswidrige Vorgabe der jeweiligen Fußballspieler, mit vollem Einsatz, ordnungsgemäß und regelkonform zu spielen, wobei sie jedoch tatsächlich so unauffällig wie möglich auf das konkret zuvor vereinbarte Spielergebnis hinwirkten,

also durch Täuschungen über Tatsachen, zur Annahme der Wetten und Auszahlung der betrügerisch erlangten Wettgewinne verleitet oder dies versucht zu haben, welche die jeweiligen Wettanbieter in einem insgesamt 50.000 Euro übersteigenden Betrag am Vermögen schädigten oder schädigen sollten.

Dagegen richteten sich Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten. Die erhobenen Einwände erwiesen sich jedoch als unbegründet. Daher hat der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerden mit Entscheidung vom 28.1.2016 in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen.

Über die Berufungen gegen die verhängten Strafen hat das Oberlandesgericht Graz zu entscheiden.

 
ogh.gv.at | 22.12.2024, 06:12
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/wettbetrug-bei-fussballspielen-schuldsprueche-rechtskraeftig/)

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