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Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Leasingunternehmens

 
 

Ein zur Klage befugter Verband im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes brachte gegen eine Leasingunternehmerin hinsichtlich einer Mehrzahl von Klauseln ihrer Geschäftsbedingungen eine Klage auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung ein, der stattgegeben wurde.

Die von der beklagten Leasinggeberin zu unterlassenden Klauseln sind gröblich benachteiligend bzw intransparent, also unklar oder unverständlich abgefasst.

Sie betreffen etwa Fragen des Ersatzes verschiedener „Nebenkosten“ der Leasinggeberin, die Haftung des Leasingnehmers für die missbräuchliche Verwendung einer Kundenkarte, die ihn zum Bezug von Reifen bei Reifenhändlern berechtigt, oder die elektronische Zustellung der laufenden Leasingentgeltvorschreibungen.

Untersagt wurde unter anderem die Verwendung einer Klausel in den Geschäftsbedingungen der Leasingunternehmerin, wonach der Leasingnehmer verpflichtet ist, bestimmte bei Verzug anfallende Kosten unabhängig davon zu zahlen, ob ihn am Verzug ein Verschulden trifft. Dies ist für den Verbraucher gröblich benachteiligend.

Auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen zur Zahlung einer „Depotgebühr“ für die Verwahrung des Typenscheins des Leasingfahrzeugs durch die Leasingunternehmerin, zur Tragung der Kosten für die (nicht näher beschriebene) Schadensregulierung durch diese sowie für die Mehrfachausstellung der Endabrechnung wurden als unzulässig angesehen.

Dem Konsumenten kann auch nicht jedes Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der Kundenkarte auferlegt werden, insbesondere nicht für den Fall, dass er der Leasinggeberin den Diebstahl der Karte angezeigt hat.

Auch die Bestimmung in den Geschäftsbedingungen, wonach die Leasingentgeltvorschreibungen nur elektronisch versandt würden, ist unzulässig, weil die Klausel nicht darauf abstellt, ob der Kunde überhaupt Zugang zum Internet hat.

Zu den Details der unwirksamen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 15:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/unzulaessige-allgemeine-geschaeftsbedingungen-eines-leasingunternehmens/)

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