Errichtung des Justizpalasts
Nachdem Kaiser Franz Josef I. am 16. 3. 1873 den Bauplatz bestimmt hatte, wurde mit kaiserlicher Entschließung vom 4. 9. 1874 „in steter Fürsorge für die Bedürfnisse der Rechtspflege und der rechtssuchenden Bevölkerung“ der Neubau des Justizpalastes zur Unterbringung der in der Haupt- und Residenzstadt Wien ansässigen Gerichtshöfe angeordnet.
Von einer Jury wurde der Entwurf des Wiener Architekten Alexander Wielemans, Edler von Monteforte (1843 – 1911), ausgewählt, im Mai 1875 mit den Fundamentsarbeiten begonnen und bereits 1881 der Bau samt Innenausstattung (als bedeutende Schöpfung des späteren Historismus) vollendet; die feierliche Schlusssteinlegung nahm wiederum Kaiser Franz Josef I. am 22. 5. 1881 persönlich vor. Die Gesamtkosten hatten sich auf 2,75 Mio Gulden belaufen.
Der Neubau beherbergte den Obersten Gerichts- und Cassationshof mit der Generalprocuratur, das Oberlandesgericht für Nieder- und Oberösterreich sowie Salzburg (samt Oberstaatsanwaltschaft), das Landesgericht für Civilrechtssachen und das Handelsgericht Wien. Der Bau hat seither sehr wechselvolle Zeiten erlebt.