Geburtsstunde des OGH
Als geschichtliche Geburtsstunde des OGH gilt der Justiz-Ministerial-Erlass vom 21. 8. 1848, durch den die bis dahin als höchste Gerichtsinstanz in Zivil- und in Strafrechtssachen für die österreichischen Erblande und die Länder der böhmischen Krone fungierende Oberste Justizstelle – die seit ihrer Gründung im Jahre 1749 zugleich auch die Aufgaben eines Justizministeriums wahrzunehmen hatte – zum Obersten Gericht umgestaltet und damit der österreichische Oberste Gerichtshof als eigenständiges Höchstgericht errichtet worden war. Mit Kaiserlichem Patent vom 7. 8. 1850 wurde das Gesetz „über die Organisation des obersten Gerichts- und Cassationshofes in Wien“ erlassen. Zum ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs wurde Ludwig Graf Taaffe bestellt, der bereits zuvor (seit 1834) Präsident der Obersten Justizstelle war und nach 1850 auch zum ersten Präsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofs ernannt wurde. Die territoriale Zuständigkeit erstreckte sich damals auf sämtliche Kronländer und umfasste 19 Oberlandesgerichtssprengel.