Österreichisch-Ungarische Monarchie
Mit dem im Zuge der Dezemberverfassung von 1867 erlassenen Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt wurde der Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen endgültig verwirklicht und in der Folge jene Gerichtsorganisation hergestellt, die im wesentlichen heute noch gilt. Nach Ausscheiden insbesondere der Rechtsangelegenheiten des Königreichs Ungarn mit Kroatien und Slawonien aus dem Wirkungsbereich des OGH erstreckte sich dessen Wirkungsbereich ab 1861 auf nur mehr neun OLG-Sprengel.
Der sachliche Wirkungsbereich des Obersten Gerichts- und Kassationshofs erfuhr in den folgenden Jahren im Strafrechtsbereich durch das Inkrafttreten der StPO 1873 und im Zivilrechtsbereich durch das Inkrafttreten der Reformgesetze der Jahre 1895/1896 unter Justizminister Franz Klein, namentlich der JN, der ZPO und der EO, umfassende und bedeutsame Änderungen.