Die Wappen in der Aula des Justizpalastes
Da die Gerichtsbarkeit nicht zu den gemeinsamen Angelegenheiten (k. u. k.) der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn gehörte, war der Oberste Gerichtshof in Wien oberste Instanz nur für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (das sogenannte Cisleithanien), nicht aber für die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (das sogenannte Transleithanien).
Daher sind nur „cisleithanische“ Wappen vertreten – und diese nicht vollständig:
Das Land Vorarlberg war zwar selbständig, verwaltungsmäßig aber Tirol angegliedert. Ebendies gilt für die Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, die von Triest aus geführt wurde.
Dass Schlesien und Mähren auf einem Schild vereint sind, ist lediglich durch die zahlenmäßige Symmetrie auf beiden Seiten der Aula (je sieben Plätze) bedingt.
Das heutige Burgenland war bis zum Ende der Monarchie ein Teil des Königreiches Ungarn.