Zweite Republik
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 und der Wiederherstellung der Republik Österreich wurde die am 13. März 1938 bestandene Organisation der Gerichte wieder hergestellt. Zum ersten Präsidenten des wiedererrichteten Gerichtshofs wurde Dr. Guido Strobele-Wangendorf ernannt.
Am 1. Jänner 1969 trat das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof vom 19. Juni 1968 in Kraft, das die heutige Rechtsgrundlage für die Organisation des Gerichtshofs bildet. Da der Oberste Gerichtshof seither mit einer immer größer werdenden Belastung anhängiger Rechtsmittel (Revisionen und Revisionsrekurse) zu kämpfen hatte, wurden mehrfach gesetzgeberische Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen (Wertgrenzenanhebungen; Abhängigkeit der Anrufung vom Vorliegen einer so genannten „erheblichen Rechtsfrage“).