Rechtsgrundlagen
Der Oberste Gerichthof wurde von der Bundesverfassung als oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen eingerichtet.
Das Gesetz über den Obersten Gerichtshof regelt die näheren Vorschriften über die Organisation des Obersten Gerichtshofs. Detaillierte Regelungen über den inneren Geschäftsbetrieb des Obersten Gerichtshofs enthält die Geschäftsordnung des Obersten Gerichthofs.
Die folgenden Rubriken enthalten eine umfassende Information über die Rechtsgrundlagen des Obersten Gerichtshofs: