Schockschaden aufgrund des Absturzes eines Kleinflugzeuges auf das Einfamilienhaus während der Abwesenheit der Bewohner?
Erforderlich für die Zuerkennung eines Schockschadens an Dritte, die nicht als nahe Angehörige anzusehen sind, ist jedenfalls, dass der Dritte bei gebotener wertungsmäßiger Gesamtbetrachtung der Erstschädigung objektiv in gravierender Weise direkt ausgesetzt war. Wenn der Dritte der Erstschädigung aufgrund seiner Abwesenheit entgangen ist, liegt ein solcher Fall nicht vor, sodass kein Schadenersatz zusteht.