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Amtshaftung: Bund haftet nicht für Flugprüfer

 
 

Im Rahmen der erstmaligen Erteilung der Berufspilotenlizenz ist der Prüfer bei der Durchführung der praktischen Prüfung kein Organ im Sinn des Amtshaftungsgesetzes.

Der Sohn der Kläger absolvierte bei einer Zivilluftfahrerschule die Ausbildung zum Berufspiloten. Nach Abschluss der Ausbildung fehlte ihm nur mehr die praktische Prüfung auf einem ein- oder mehrmotorigen Flugzeug. Der Prüfer wurde ihm von einem Mitarbeiter der Zivilluftfahrerschule zugeteilt. Beim abschließenden Prüfungsflug zur Erlangung des Berufspilotenscheins stürzte das Flugzeug ab. Dabei kamen sowohl der Sohn der Kläger als auch der Prüfer ums Leben.

Die Eltern begehren vom Bund gestützt auf Amtshaftung unter anderem Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten mit der Begründung, der Prüfer habe von ihrem Sohn ein Flugmanöver verlangt, für das das angeflogene Flugfeld nicht geeignet gewesen sei.

Die Vorinstanzen wiesen das Schadenersatzbegehren ab, weil der Prüfer nicht Organ des Bundes sei.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen. Der Prüfer für die praktische Prüfung zum Berufspiloten übt eine (nichtamtliche) Sachverständigentätigkeit in einem behördlichen Verfahren aus. Er hat zwar ein Gutachten über die fachliche Eignung des Bewerbers zu erstellen, ihm sind aber keine behördlichen Befugnisse übertragen. Sein Gutachten führt zu keinen unmittelbaren Rechtswirkungen. Das Gutachten ist der Behörde vorzulegen, die auf der Grundlage dieses Beweismittels eigenständig zu beurteilen hat, ob die fachliche Befähigung des Bewerbers als gegeben erachtet wird oder nicht. Der Prüfer hat in diesem Rahmen keine gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsmöglichkeit. Er trifft bei der Erteilung der Berufspilotenlizenz weder Entscheidungen, die die Rechtsstellung des Bewerbers unmittelbar verändern, noch ist er mit Befehls- und Zwangsgewalt ausgestattet. Mangels hoheitlicher Aufgaben ist er nicht Organ des Bundes.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/amtshaftung-bund-haftet-nicht-fuer-flugpruefer/)

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