Anwaltszwang bei mehreren Forderungen
Übersteigen mehrere, zufolge tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhangs zusammenzurechnende Ansprüche insgesamt 5.000 EUR, besteht vor dem Bezirksgericht absolute Anwaltspflicht.
Der Oberste Gerichtshof kam im Anlassfall zum Ergebnis, dass jener Fall, in dem ein Kläger aus einem bestimmten Sachverhalt einen einzigen Anspruch in der Höhe von 5.100 EUR ableitet, betreffend die anwaltliche Vertretungspflicht nicht anders behandelt werden kann, als jener Fall, in dem der Kläger aus demselben Sachverhalt mehrere Ansprüche ableitet, die erst zusammen den Betrag von 5.100 EUR erreichen.