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Aufhebung der gemeinsamen Obsorge nach Scheidung

 
 

Ein auf Aufhebung der gemeinsamen Obsorge (nach Scheidung) gerichteter Antrag eines Elternteils bedarf keiner Begründung. Es genügt der durch die Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Wegfall des Willens eines Elternteils zur Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge. Die weitere Entscheidung, welcher Elternteil nunmehr mit der alleinigen Obsorge zu betrauen ist, hängt dann allein vom Kindeswohl ab.

Im (pflegschaftsgerichtlich genehmigten) Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern zweier minderjähriger Kinder, dass die Obsorge in Hinkunft beiden Elternteilen gemeinsam zukomme und der hauptsächliche Aufenthalt bei der Mutter sei. Bereits zwei Monate später stellte die Mutter den Antrag, die gemeinsame Obsorge aufzuheben und sie mit der alleinigen Obsorge für die Kinder zu betrauen; der Vater äußerte sich hiezu ablehnend. Der befasste Jugendwohlfahrtsträger sah in seiner Stellungnahme keinen Anlass für eine Änderung der bestehenden Obsorgeregelung.

Das Erstgericht wies den Antrag der Mutter ab.

Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter Folge und änderte die erstinstanzliche Entscheidung dahin ab, dass es die gemeinsame Obsorge der Eltern aufhob und die Mutter mit der alleinigen Obsorge betraute.

Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Vaters keine Folge. In Übereinstimmung mit dem überwiegenden Schrifttum ist eine Aufrechterhaltung der Obsorge beider Eltern (auch nur in einem Teilbereich) gegen den Willen eines Elternteils ausgeschlossen; ein auf Aufhebung dieser Obsorge gerichteter Antrag eines Elternteils bedarf keiner Begründung; es genügt der durch die Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Wegfall des Willens eines Elternteils zur Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge. Die weitere Entscheidung, welcher Elternteil nunmehr mit der alleinigen Obsorge zu betrauen ist, hängt dann allein vom Kindeswohl ab (§ 177 a Abs 2 ABGB). Hiegegen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/aufhebung-der-gemeinsamen-obsorge-nach-scheidung/)

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