Ausgeschlossenheit im Berufungsverfahren nach Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklageschrift
Ein Richter, der über den Einspruch gegen die Anklageschrift und solcherart über die zur Anklageerhebung notwendige Verdachtslage entschieden hat, ist im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen.
Der Oberste Gerichtshof stellte dies auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch für die Rechtslage seit Inkrafttreten der StPO-Reform klar.
Er hob das Urteil des Oberlandesgerichts, mit dem – auch durch Richter, die schon über den Anklageeinspruch erkannt hatten – über die Berufungen zweier Angeklagter entschieden worden war, auf und ordnete eine neue Berufungsverhandlung an.