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Belastungs- und Veräußerungsverbot in der Insolvenz

 
 

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten in der freien Verfügung des Schuldners.

Ob der Liegenschaft war ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des später in Insolvenz verfallenen Schuldners einverleibt. Der Liegenschaftseigentümer beantragte aufgrund einer mit dem Schuldner geschlossenen Vereinbarung die Einverleibung der Löschung des Belastungs- und Veräußerungsverbots. Die dagegen vom Masseverwalter erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos.

Der Oberste Gerichtshof führte dazu aus: Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ist kein Vermögensobjekt, sondern ein höchstpersönliches, nicht verwertbares Recht, das im Fall der Insolvenz des Berechtigten in der freien Verfügung des Schuldners bleibt.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/belastungs-und-veraeusserungsverbot-in-der-insolvenz/)

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