Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Betrug durch Schweigen

 
 

Ein „Bio-Landwirt“ verschwieg den Ankauf und die Verwendung von Futtermitteln, die nicht aus biologischer Landwirtschaft stammten, obwohl er Fördergelder für biologische Wirtschaftsweise bezog.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Verurteilung des Landwirts wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.

Das Lukrieren von Fördergeldern aus der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ und von Biozuschlägen für Produkte von Tieren, denen konventionelle (nicht biologische) Futtermittel verabreicht worden waren, war nach der Gesamtheit der insoweit maßgebenden Bestimmungen unzulässig.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/betrug-durch-schweigen/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710