Betrug durch Schweigen
Ein „Bio-Landwirt“ verschwieg den Ankauf und die Verwendung von Futtermitteln, die nicht aus biologischer Landwirtschaft stammten, obwohl er Fördergelder für biologische Wirtschaftsweise bezog.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Verurteilung des Landwirts wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Das Lukrieren von Fördergeldern aus der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ und von Biozuschlägen für Produkte von Tieren, denen konventionelle (nicht biologische) Futtermittel verabreicht worden waren, war nach der Gesamtheit der insoweit maßgebenden Bestimmungen unzulässig.