Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Blutschande durch Beischlaf zwischen halbbürtigen Geschwistern

 
 

Auch der Vollzug des Beischlafs zwischen Halbgeschwistern verwirklicht das Tatbild des § 211 Abs 3 StGB.

Ein Angeklagter war mehrerer Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 3 StGB schuldig erkannt worden, weil er mit seiner Halbschwester wiederholt den Beischlaf vollzogen hatte.

Bei der Erledigung der dagegen ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten hielt der Oberste Gerichtshof fest, dass § 211 Abs 3 StGB den Vollzug des Beischlafs auch zwischen halbbürtigen Geschwistern pönalisiert.

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/blutschande-durch-beischlaf-zwischen-halbbuertigen-geschwistern/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710