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Caveat Fiduciarius!

 
 

Die Formulierung von Treuhandvereinbarungen erfordert hohe anwaltliche Diligenz.

Bei der Abwicklung von Immobilienkaufverträgen ist es Standard, die Transaktion über einen Treuhänder durchzuführen. Der Auszahlung des treuhändisch erlegten Kaufpreises kommt dabei zentrale Bedeutung zu – leider spiegeln das die oft allzu allgemein gehaltenen Treuhandbedingungen nicht ausreichend fallbezogen wieder, vor allem hinsichtlich des Einflusses von Leistungsstörungen. Nach der zivilrechtlichen Judikatur ist zwar bei „Konfliktfällen“ auf den zugrunde liegenden Kaufvertrag zurückzugreifen, eine rechtzeitige und umsichtige Vorsorge allerdings kann Unsicherheit – und Disziplinarverfahren – vermeiden.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/caveat-fiduciarius/)

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