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Der Oberste Gerichtshof missbilligt zahlreiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Betreiberin des Telekommunikationsgeschäfts

 
 

Geprüft wurden die AGB, welche die beklagte Partei im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern für Leistungen auf ihrer „Billigschiene“ bis zumindest Oktober 2013 verwendet hat.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die stattgebende Entscheidung des Berufungsgerichts über das mit Verbandsklage gestellte Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehren im Umfang von 21 Klauseln. Diese sind unwirksam, weil sie gesetzwidrig, den Verbraucher gröblich benachteiligend oder intransparent, also unklar oder unverständlich abgefasst sind.

Zu den Details der rechtlichen Auseinandersetzung mit den einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der ausführlichen Entscheidung verwiesen.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/der-oberste-gerichtshof-missbilligt-zahlreiche-klauseln-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-agb-einer-betreiberin-des-telekommunikationsgeschaefts/)

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