Der Reisepass im Grundbuchverfahren
Ein österreichischer Reisepass ist im Grundbuchverfahren zum Nachweis der Tatsache der österreichischen Staatsbürgerschaft geeignet.
Zum Nachweis, dass kein genehmigungspflichtiger Grunderwerb durch Ausländer vorliegt, ist der Liegenschaftserwerber im Grundbuchverfahren verpflichtet, seine Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Dies hat durch Vorlage einer die inländische Staatsbürgerschaft bestätigenden öffentlichen Urkunde zu geschehen. Die im Reisepass als öffentliche Urkunde enthaltene Feststellung der Tatsache der österreichischen Staatsbürgerschaft beruht ihrerseits auf öffentlichen Urkunden über den Besitz der Staatsbürgerschaft, sodass ihr auch insoweit Beweiskraft zukommt. Ein österreichischer Reisepass ist daher im Grundbuchverfahren zum Nachweis der Tatsache der Staatsbürgerschaft geeignet.