Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Die interdisziplinäre Demenzstation als psychiatrische Abteilung

 
 

Eine nach neuem Organisationsrecht etablierte interdisziplinäre Demenzstation ist eine psychiatrische Abteilung im Sinn des Unterbringungsgesetzes.

Die interdisziplinäre Demenzstation des Klinikums zeichnet sich dadurch aus, dass eine umfassende, sowohl neurologische als auch psychiatrische Aspekte berücksichtigende Behandlung von Demenzkranken erfolgt, wobei Kranke teils von der neurologischen, teils von psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses in diese Station zugewiesen werden und die so belegten Betten den zuweisenden Abteilungen zugeordnet sind.

Die strittige Frage, ob diese Station – insgesamt – eine psychiatrische Abteilung im Sinn des Unterbringungsgesetzes darstellt, bejahte der Oberste Gerichtshof aufgrund der dazu gebotenen „Durchschnittsbetrachtung“ unter Hinweis auf die versorgte Patientengruppe ([delirante] Demenzkranke), die Eigenart der Demenz als (auch und maßgeblich) psychiatrische Erkrankung, die dementsprechende fachliche medizinische Tätigkeit und Qualifikation des Personals (mitbeteiligte psychiatrische Abteilung, Pflegeleiterin mit psychiatrischem Diplom) und das eigene Behandlungskonzept des Klinikums.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/die-interdisziplinaere-demenzstation-als-psychiatrische-abteilung/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710