Die Zession der „nackten“ Bankgarantie und der Nichteintritt des Garantiefalls
Anspruch des Garantieauftraggebers, den Widerruf des Abrufs der Bankgarantie durch einstweilige Verfügung zu sichern.
Unter der Voraussetzung, dass der Nichteintritt des Garantiefalls liquide und eindeutig nachgewiesen ist, besteht ein Anspruch des Garantieauftraggebers auch gegen den als Zessionar der Rechte aus der Bankgarantie Begünstigten, den Widerruf des Abrufs der Bankgarantie durch einstweilige Verfügung (Zahlungsverbot an den Garanten) zu sichern.
Eine konkrete Anspruchsgefährdung im Sinn des § 381 Z 1 EO ist in einem solchen Fall offenkundig.