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Doppelverwertung bei der Strafzumessung nach dem Suchtmittelgesetz (SMG)

 
 

Klarstellungen zu §§ 28 Abs 1, 28a Abs 1 SMG bei mehrfacher Überschreitung der Grenzmenge des § 28b SMG.

Bei (jeweils) bloß einfacher Verwirklichung von Tatbeständen, die das Übersteigen bloß einer Grenzmenge voraussetzen, durch Taten, die in Bezug auf ein Mehrfaches der Grenzmenge übersteigende Suchtgiftmengen begangen wurden, bestimmt dieser Umstand nicht schon die Strafdrohung (§ 32 Abs 2 erster Satz StGB) und kann somit ohne Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot erschwerend gewertet werden.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/doppelverwertung-bei-der-strafzumessung-nach-dem-suchtmittelgesetz-smg/)

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