Eigentumsübertragung an Kleingartenhaus
Für den Erwerb eines Superädifikats (Kleingartenhaus) muss das Bauwerk in der Hinterlegungsurkunde durch Vorlage eines Plans oder durch dessen Beschreibung, zB nach Bauweise, Größe, verbauter Fläche, eindeutig identifiziert sein.
Der Antragsteller beantragte beim Grundbuchgericht die Hinterlegung einer Urkunde zum Erwerb eines Hälfteanteils an einem Superädifikat in einer Kleingartenanlage. Die Vorinstanzen wiesen den Antrag mangels näherer Bezeichnung des Superädifikats ab.
Der Oberste Gerichtshof billigte diese Rechtsansicht. Er forderte zur Klarstellung der Eigentumsverhältnisse an Liegenschaft und Superädifikat eine eindeutige Identifizierung des Bauwerks entweder durch Vorlage eines Plans oder durch dessen Beschreibung, etwa nach Bauweise, Größe, verbauter Fläche. Die bloße Bezeichnung als „Superädifikat“ reicht nicht.