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Ein Fall von Zwangsheirat

 
 

Selbstmordversuch des Opfers.                                                                     .

Auch bei Begehung des Verbrechens der Zwangsheirat nach § 106a Abs 1 StGB (bloß) durch Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte kommt bei Eintritt der entsprechenden Folgen der Tat gemäß § 106a Abs 3 StGB die Qualifikation nach § 106 Abs 2 StGB zur Anwendung.

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ein-fall-von-zwangsheirat/)

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