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Frühwarnsystem: Unwirksamkeit der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses?

 
 

Klarstellung des OGH zu § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG).                                                  .

Die beklagte Hotelbetreiberin ersuchte am 12.3.2020 das Arbeitsmarktservice (AMS) um möglichst sofortige Zustimmung zur Kündigung von Mitarbeitern, weil es infolge SARS-COV-2 zu einem massiven Einbruch der Buchungslage gekommen sei. Am 13.3.2020 vereinbarte sie mit einer Vielzahl der Mitarbeiter, ua auch mit der Klägerin, eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum 14.3.2020 und sagte ihnen, sie sollten aufgrund der drohenden Quarantäne so schnell wie möglich das Tal verlassen. Mit Bescheid vom 21.3.2020 teilte das AMS mit, dass die Kündigungen ab sofort rechtswirksam ausgesprochen werden könnten.

Die Klägerin erachtete die Auflösung ihres Dienstvertrages für rechtsunwirksam, weil zum Abschlusszeitpunkt keine Genehmigung des AMS vorgelegen habe, und begehrte Lohn bis zum vereinbarten Fristende.

Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht wies die Klage ab, weil die Rechtsfolge der Unwirksamkeit einer vor Zustimmung des AMS ausgesprochenen Beendigung des Dienstverhältnisses nur für Kündigungen gelte.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts.

Zwar hat ein Arbeitgeber, der Arbeitsverhältnisse in arbeitsmarktpolitisch relevanter Zahl aufzulösen beabsichtigt, im Rahmen des Frühwarnsystems das AMS auch von einvernehmlichen Auflösungen zu verständigen. Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 45a Abs 5 AMFG) sind aber nur vorzeitig ausgesprochene Kündigungen rechtsunwirksam. Eine planwidrige Lücke, infolge der die Nichtigkeitssanktion auch auf einvernehmliche Auflösungen zu erstrecken wäre, liegt nach der Entstehungsgeschichte der Regelung nicht vor. Auch die Massenentlassungs-Richtlinie 98/59/EG erfordert kein über den Wortlaut hinausgehendes Verständnis der Bestimmung. Die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses der Klägerin war daher wirksam.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/fruehwarnsystem-unwirksamkeit-der-einvernehmlichen-aufloesung-eines-dienstverhaeltnisses/)

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