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Geldersatz vom Hersteller beim vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffenen Gebrauchtwagenkauf

 
 

Der Erwerber kann gegenüber dem Fahrzeughersteller auch den Minderwert des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs geltend machen.

Der Kläger erwarb im April 2017 einen von der beklagten Fahrzeugherstellerin produzierten Gebrauchtwagen mit einem Motor der vom „Dieselskandal“ betroffen und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) versehen ist.

Der Kläger begehrt die Differenz des gezahlten Kaufpreises zum objektiven Minderwert, der bei Offenlegung der unzulässigen Abschalteinrichtung zum Ankaufszeitpunkt gezahlt worden wäre.

Das Berufungsgericht ging von einer Haftung der Beklagten aus, hob das die Klage abweisende Urteil des Erstgerichts zur Klärung der Verschuldensfrage auf.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Aufhebungsbeschluss.

Der Erwerber eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs kann vom Hersteller zwar Geldersatz in Form einer Zug-um-Zug-Abwicklung (Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs) verlangen. Dies schließt allerdings die Geltendmachung eines Minderwerts des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs nicht aus, weil auch der Erwerber, der das Fahrzeug bei Offenlegung der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte, gegen den Hersteller einen Anspruch darauf hat, dass dieses Fahrzeug nicht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Der Schaden ist unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend innerhalb einer Bandbreite von 5 % (aus Gründen unionsrechtlicher Effektivität als Untergrenze) und 15 % (aus Gründen unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeit als Obergrenze) des Kaufpreises festzusetzen.

Die Rechtssache ist allerdings nicht spruchreif, weil das Vorbringen der Beklagten zu prüfen ist, sie habe nicht schuldhaft gehandelt, weil sie einem Rechtsirrtum über die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung unterlegen sei.

Link zum Volltext im RIS folgt in Kürze

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/geldersatz-vom-hersteller-beim-vom-diesel-abgasskandal-betroffenen-gebrauchtwagenkauf/)

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