Gold und Silber lieb ich sehr …
Ein eingemauerter Schatz kann nur durch Einbruch gestohlen werden. .
Ein reicher Mann mit offenbarem Misstrauen gegen Banken ließ eine große Menge an Gold und Silber in Beton eingießen und verstecken. Er hätte sich die damit Beauftragten besser aussuchen sollen – die gruben den Schatz nämlich wieder aus, brachen das Betongehäuse auf und erfreuten sich der Beute.
Der Oberste Gerichtshof nahm an der Qualifikation nach § 129 Abs 1 Z 2 StGB (Aufbrechen eines Behältnisses) keinen Anstand. Die Täter wurden im übrigen auch wegen „Eigengeldwäsche“ verurteilt, weil sie ihrerseits den Schatz versteckten.