Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Gold und Silber lieb ich sehr …

 
 

Ein eingemauerter Schatz kann nur durch Einbruch gestohlen werden.                    .

Ein reicher Mann mit offenbarem Misstrauen gegen Banken ließ eine große Menge an Gold und Silber in Beton eingießen und verstecken. Er hätte sich die damit Beauftragten besser aussuchen sollen – die gruben den Schatz nämlich wieder aus, brachen das Betongehäuse auf und erfreuten sich der Beute.

Der Oberste Gerichtshof nahm an der Qualifikation nach § 129 Abs 1 Z 2 StGB (Aufbrechen eines Behältnisses) keinen Anstand. Die Täter wurden im übrigen auch wegen „Eigengeldwäsche“ verurteilt, weil sie ihrerseits den Schatz versteckten.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/gold-und-silber-lieb-ich-sehr/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710