Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

„Home Invasion“

 
 

Strenge strafrechtliche Reaktion auf ein neues kriminelles Phänomen.                    .

Eine Tätergruppe plant sorgfältig einen Raub zur Nachtzeit zum Nachteil einer betagten Frau. Mit einer eigens angefertigten Leiter wird die im zweiten Stockwerk befindliche Wohnung erreicht, das schlafende Opfer gefesselt, geschlagen und geknebelt.

Der Oberste Gerichtshof betont im Rahmen der Strafzumessung den jüngst vom Gesetzgeber Wohnstätten zugemessenen besonderen Schutz (§ 129 Abs 2 Z 1 StGB), zumal gegen derartige Angriffe so gut wie keine Vorsicht gebraucht werden kann.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/home-invasion/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710