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Kaskoversicherung: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch Blitzschlag

 
 

Werden elektronische Bauteile des Fahrzeugs sofort im Zeitpunkt des durch den Blitz verursachten Auftretens des Potentialunterschieds, also durch den Spannungskegel des Blitzes beschädigt, dann liegt eine unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag vor.

Gemäß Art 1.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeugkaskoversicherung ist vom Versicherungsschutz die Beschädigung des Fahrzeugs durch unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag umfasst.

Der Einschlag eines Blitzes in einen in der Nähe des Fahrzeugs befindlichen Verteilerkasten bewirkte einen plötzlich anliegenden und hohen Potentialunterschied, wodurch das Karosseriesteuergerät, das Motorsteuergerät, die Lichtmaschine, die Batterie und diverse Sensoren des Fahrzeugs beschädigt wurden. Diese elektronischen Bauteile wurden sofort, als der Potentialunterschied auftrat und somit elektronischer Strom geflossen ist, beschädigt. Das Fahrzeug war nicht an einen externen Stromkreis angeschlossen.

Die Klägerin begehrt vom beklagten Kaskoversicherer Zahlung von 13.498,60 EUR an Reparaturkosten. Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht gab dem Klagebegehren statt.

Der Oberste Gerichtshof wies die Revision zurück. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass die versicherte Sache sofort im Zeitpunkt der Einwirkung der Naturgewalt und nicht über einen Umweg beschädigt wurde, ist nicht korrekturbedürftig, weil die elektronischen Bauteile des Fahrzeugs sofort im Zeitpunkt des durch den Blitz verursachten Auftretens des Potentialunterschieds, also durch den Spannungskegel des Blitzes beschädigt wurden. Es kam somit zum unmittelbaren Übergang des Blitzes auf die versicherte Sache.

Zum Volltext RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kaskoversicherung-beschaedigung-eines-kraftfahrzeugs-durch-blitzschlag/)

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