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Kath-Pflanze unterliegt dem Suchtmittelgesetz (SMG)

 
 

Weiterführung der zu 15 Os 21/15z begonnenen Rechtsprechung.                               .

Das Suchtgift Cathinon und der psychotrope Stoff Cathin sind – entgegen von Meinungen im Schrifttum –  bereits mit dem Abernten (demnach mit der mechanischen Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der lebenden Kath-Pflanze) als erzeugt (bzw gewonnen) iSd § 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 30 Abs 1 SMG und § 31a Abs 1 SMG anzusehen und in dieser Gestalt tauglicher Gegenstand der weiteren Begehungsformen der genannten strafbaren Handlungen.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kath-pflanze-unterliegt-dem-suchtmittelgesetz-smg/)

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