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Kein Mitverschulden einer an Demenz leidenden Fußgängerin bei Kollision mit einem Kraftfahrzeug

 
 

Einer zur Einsicht in die Tragweite ihres Handelns nicht fähigen, weil an Demenz leidenden Person, ist ihr verkehrswidriges Verhalten nicht vorwerfbar. In diesem Fall könnten nur die Regelungen über die ausnahmsweise Haftung eines deliktsunfähigen Schädigers entsprechend angewendet werden.

Am 14. Jänner 2015 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die 77jährige Klägerin als Fußgängerin und der Lenker eines Kraftfahrzeugs beteiligt waren. Die leicht bis mittelgradig demente Klägerin hatte ihre Wohnung verlassen, um einen Spaziergang zu unternehmen. Sie betrat die Fahrbahn einer Landstraße und ging in Richtung der anderen Straßenseite. Dort gab es allerdings weder einen Gehweg noch sonst eine Möglichkeit für Fußgänger, sich abseits der Fahrbahn zu bewegen. Die Klägerin hielt sich über einen längeren Zeitraum in einem Zustand der Verwirrung auf der Fahrbahn auf und ging mehrfach hin und her. Ein Fahrzeuglenker übersah die Klägerin und reagierte um mindestens sechs Sekunden zu spät. Er stieß sie mit seinem Fahrzeug zu Boden und die Klägerin wurde schwer verletzt.

Die Vorinstanzen sprachen aus, dass beide Seiten ein gleichteiliges Verschulden treffe.

Der Oberste Gerichtshof widersprach dieser Rechtsansicht. Er stellte klar, dass es sich beim Mitverschulden um eine Frage der subjektiven Zurechnung des Schadens handelt. Daher ist der Schaden dem Geschädigten grundsätzlich nicht zuzurechnen, wenn ihm der Beweis gelingt, dass er im maßgebenden Zeitpunkt die gewöhnlichen Fähigkeiten zur Vermeidung des Schadens nicht hatte, oder dass ihm die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht möglich war. Im Anlassfall war aufgrund ihrer Demenzerkrankung ein subjektives Verschulden der Klägerin im Sinne einer Vorwerfbarkeit nicht erkennbar. Zwar hätten die Regelungen über die ausnahmsweise Haftung eines deliktsunfähigen Schädigers analog zur Anwendung kommen können, dazu hatten die Beklagten aber nichts vorgebracht.

Die Veröffentlichung im RIS folgt in Kürze.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kein-mitverschulden-einer-an-demenz-leidenden-fussgaengerin-bei-kollision-mit-einem-kraftfahrzeug/)

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