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Kein Unfallversicherungsschutz bei betrieblichem Fußballturnier

 
 

Sportliche Betätigungen bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, bei denen es zu einem ernsthaften Wettkampf unter den Teilnehmern kommt – wie hier bei einem betrieblichen Fußballturnier – stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die beiden Kläger verletzten sich bei einem betrieblichen Fußballturnier, das wie jedes Jahr vom Sportausschuss des Unternehmens veranstaltet und vom Betriebsrat organisiert worden war. An diesem jährlich stattfindenden Fußballturnier beteiligten sich in verschiedenen Mannschaften insgesamt bis zu 150 Mitarbeiter des Unternehmens. Dabei wird im Rahmen eines Turniers die siegreiche Mannschaft ermittelt. Bei der Siegerehrung werden an alle Teilnehmer Sachpreise vergeben.

Das Erstgericht bejahte den Unfallversicherungsschutz und sprach den beiden Klägern jeweils eine vorläufige Versehrtenrente zu.

Das Berufungsgericht verneinte hingegen den Unfallversicherungsschutz und wies das auf Gewährung einer Versehrtenrente gerichtete Klagebegehren ab.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und verwies in seiner Begründung darauf, dass auch regelmäßige sportliche Betätigungen unter dem Schutz der Unfallversicherung stehen, wenn sie im Rahmen eines Betriebssports den täglich wiederkehrenden Belastungen durch die Berufstätigkeit entgegenwirken sollen. Dies sei jedoch bei dem nur einmal jährlich stattfindenden Fußballturnier nicht der Fall. Auch ein Unfallversicherungsschutz für sportliche Betätigungen im Rahmen einer „betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung“ komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht, weil ein Unfallversicherungsschutz für solche sportlichen Aktivitäten nur dann bestehe, wenn es zu keinem ernsthaften Wettkampf unter den Teilnehmern komme und der Wettkampfcharakter nicht im Vordergrund stehe. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kein-unfallversicherungsschutz-bei-betrieblichem-fussballturnier/)

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