Keine Anerkennung der Verstoßung der Ehefrau („talaq“) nach islamischem Recht in Österreich
Die beiden aus Pakistan stammenden Ehegatten besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Ehemann sprach in Pakistan die Verstoßung („talaq“) seiner Frau aus, die nach pakistanischem Recht nach Ablauf einer Frist von drei Monaten zur Aufhebung der Ehe führt. Ein pakistanisches Gericht sprach daraufhin die Scheidung der Ehe aus.
Übereinstimmend verneinten alle drei Instanzen die Anerkennungsfähigkeit dieser Entscheidung in Österreich, weil die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht („talaq“) dem inländischen ordre public widerspricht.