Keine Haftung des ÖAMTC für falsches Ankaufstest-Gutachten gegenüber Dritten
Der von einem Kaufinteressenten an den ÖAMTC erteilte Auftrag zur Durchführung eines „Ankaufstests“ berührte keine schutzwürdigen Interessen des außerhalb dieses Vertragsverhältnisses stehenden klägerischen Autohändlers.
Vor Annahme des Anbots eines Autohändlers veranlasste der Kaufinteressent beim beklagten ÖAMTC-Zweigverein die Durchführung einer „ÖAMTC-Kaufüberprüfung“, welche den Hinweis auf einen Vorschaden ergab, worauf der Kaufvertrag nicht zustande kam.
Der klagende Autohändler begehrte vom Zweigverein Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen dem vorgesehen Kaufpreis und dem mittlerweiligen Verkaufswert des Fahrzeugs, das bis dato nicht habe verkauft werden können. Die beklagte Partei habe grob fahrlässig ein falsches Gutachten erstattet und damit die konkrete Verkaufsgelegenheit der Klägerin zunichte gemacht.
Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab, ohne den Vorwurf eines falschen Gutachtens und dessen Kausalität für den unterbliebenen Abschluss des Kaufvertrags einer Prüfung zu unterziehen.
Der OGH gab der Revision der beklagten Partei nicht Folge.
Der von einem Kaufinteressenten an den ÖAMTC erteilte Auftrag zur Durchführung eines „Ankaufstests“ berührt nämlich nicht schutzwürdige Interessen des außerhalb dieses Vertragsverhältnisses stehenden klägerischen Autohändlers, der dem Kaufinteressenten bereits ein konkretes Verkaufsangebot unterbreitet hat und den Zustand seines Fahrzeugs kennt, sodass einem solchen Händler gegenüber auch keine Haftung des Autofahrerclubs für ein allenfalls unrichtiges Gutachten eintritt.