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Keine zwangsweise Psychotherapie im Pflegschaftsverfahren

 
 

Im Pflegschaftsverfahren können Eltern zwar zu Beratung und Schulung oder Information über alternative Formen der Streitbeilegung, nicht aber zur Psychotherapie verpflichtet werden.

Der 13-jährige Sohn lebt bei der Mutter, der Kontakt zum Vater ist seit Jahren abgebrochen, weil sich der Sohn vor dem Vater fürchtet und ihn – inzwischen auf seinem freien und unbeeinflussten Willen beruhend – ablehnt. Der Antrag des Vaters, über die Mutter zur Durchsetzung der gerichtlich geregelten Besuchszeiten Beugemittel zu verhängen und ihr die Obsorge zu entziehen, wurde abgewiesen und die Besuchskontakte ausgesetzt.

Das Erstgericht trug beiden Eltern auf, eine Familientherapie unter Einbeziehung beider Elternteile und des Sohnes, allenfalls begleitet durch eine Mediation, bei einer bestimmten Therapeutin in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen.

Das Rekursgericht hob diesen Beschluss ersatzlos auf. Mangels gesetzlicher Grundlage sei die gerichtliche Anordnung einer Psychotherapie ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensparteien.

Der Oberste Gerichtshof billigte diese Entscheidung.

Die vom Gesetz genannten Maßnahmen betreffen solche, die (im weitesten Sinn) der Beratung, der Streitschlichtung oder der Verhinderung einer unzulässigen Verbringung des Kindes ins Ausland dienen sollen. Durch die möglichen und dem Kindeswohl dienenden Maßnahmen dürfen die Interessen der Parteien und Beteiligten weder gefährdet oder ihre Belange unzumutbar beeinträchtigt werden. Eltern können daher zu Beratung und Schulung oder Information über alternative Formen der Streitbeilegung verpflichtet werden, nicht aber zur Teilnahme an der Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen (Psychotherapie im Sinn des § 1 Abs 1 PsychotherapieG).

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/keine-zwangsweise-psychotherapie-im-pflegschaftsverfahren/)

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